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Versicherungsagentur Udo Niegeloh
   
   
  Berufsunfähigkeit  
   
 

Jeder spricht davon, jedoch was diese Bezeichnung konkret für jeden einzelnen Menschen in unserer Gesellschaft bedeuten kann, weiß nur ein versierter und geschulter Versicherungskaufmann.

Für jeden Berufstätigen, der vor dem 01.01.2001 noch nicht das 40. Lebensjahr vollendet hat, besteht kein Anspruch auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente.

Eine persönliche Beratung zu diesem schwerwiegenden Thema ist unbedingt erforderlich, damit Sie als zukünftiger Versicherungsnehmer schon im Vorfeld ausreichend informiert sind und Ihre ganz persönliche Versicherung individuell auf Sie zugeschnitten werden kann.

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Termin mit Herrn Niegeloh und lassen Sie das Thema ganz genau und in allen Punkten erklären.

 
 

Tel.: 0 21 03 - 36 00 33
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